Am 1. August wurden Exportsteuerrückerstattungen für 23 Arten von Stahlprodukten abgeschafft

02-08-2021

        Am 29. Juli gaben das Finanzministerium und die staatliche Steuerverwaltung eine Mitteilung heraus, mit der die Ausfuhrsteuerrückerstattung für 23 Arten von Stahlprodukten wie z. B. Schienen ab dem 1. August 2021 gestrichen wird. Der konkrete Ausführungszeitpunkt wird durch das angegebene Ausfuhrdatum festgelegt auf dem Formular zur Ausfuhrwarenanmeldung.

        Gleichzeitig gab die Tarifkommission des Staatsrates mit Zustimmung des Staatsrates eine Bekanntmachung heraus, dass die Exportzölle für Ferrochrom und Ab dem 1. August 2021 wird der Exportsteuersatz für hochreines Roheisen entsprechend erhöht und die Exportsteuersätze von 40 % bzw. 20 % nach Anpassung umgesetzt.

        Derzeit gibt es keine Neuigkeiten zu denselben Richtlinien für Titanprodukte.


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